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Fremdsprachen

Vermittlungen in anderen Sprachen?

Anrufe ins Ausland

Selbstverständlich machen wir grundsätzlich auch Vermittlungen ins Ausland. Und manchmal möchte jemand einen Anruf ins Ausland machen und fragt, ob die Vermittlung den Anruf in eine Fremdsprache übersetzen kann.


 

Fremdsprachen

Falls der gehörlose Anrufer selber die benötige Fremdsprache beherrscht, so sind wir in der Regel gerne bereit, diese Vermittlung besispielsweise auf englisch oder französisch zu machen. Wir lesen wie gewohnt vor, was der Gehörlose schreibt und tippen, was der Hörende spricht.


 

Keine Übersetzungen

Wenn jedoch ein Benützer die benötigte Fremdsprache nicht beherrscht, müssten wir den Text selber auch noch hin und her übersetzen! Dies müssen wir (abgesehen von seltenen Ausnahmen in ganz speziellen Notfällen) leider grundsätzlich ablehnen:

Denn die Gefahr ist sehr gross, dass in einer solchen hektischen und komplizierten Vermittlungssituation nicht mehr vollständig 1:1 gedolmetscht werden kann. Dies kann zu Missverständnissen und Unklarheiten führen, für die wir die Verantwortung nicht übernehmen wollen und können.

Keine Benachteiligung von Gehörlosen

Wir verstehen unsere Dienstleistung auch als Nachteilausgleich zum Handicap der Gehörlosigkeit. Doch Fremdsprachen sind nicht eine spezifische Kommunikationsbarriere für Gehörlose, sondern betreffen Hörende ebenso: Wenn beispielsweise eine hörende Person kein Spanisch spricht, dann kann sie auch nicht in Spanien mit jemanden in der Landessprache telefonieren. Auch Hörende können nur ins Ausland anrufen, wenn sie der Sprache kundig sind. Somit müssen Gehörlose (wie eben auch Hörende) selber eine Lösung finden, damit eine sprachkundige Person für sie diesen Anruf ins Ausland in der benötigten Landessprache erledigt.

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